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Schluss mit der Trickserei

Wer mit einem Auto mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist, kann sich vor Steuern und Bußgeldern drücken. Doch jetzt soll es für diese „Schlauen“ harte Strafen geben.

von Heinrich Schwarz

Sind in Italien immer mehr Autos mit rumänischem oder bulgarischem Kennzeichen unterwegs, fallen in Südtirol vor allem deutsche Kennzeichen auf – zumeist mit dem Kürzel für Rosenheim oder München. Gemeint sind damit wohlgemerkt nicht die Autos von Touristen, sondern von Einheimischen.

Es handelt sich dabei um sehr pfiffige Menschen. Denn indem sie ihr Auto im EU-Ausland zulassen oder dort leasen, können sie sich vor der italienischen KFZ-Steuer, vor der hohen KFZ-Versicherung und vor allem vor Bußgeldern drücken. So sind es zumeist schnelle Luxusautos, die man lieber im Ausland zulässt.

In Sachen Bußgelder dürfte bekannt sein, dass Strafbescheide in der Regel entweder gar nicht ins Ausland geschickt werden – weil die Zustellung zu teuer ist oder der tatsächliche Besitzer des Autos nicht ausfindig gemacht werden kann – oder diese ohne rechtliche Folgen ignoriert werden können.

Die Trickserei mit ausländischen Kennzeichen dürfte nun aber gestoppt werden. Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, laut dem es künftig nicht mehr erlaubt sein wird, mit einem im Ausland zugelassenem Auto zu fahren. Die Abgeordnetenkammer wird sich demnächst mit dem Entwurf befassen.

Keine Probleme dürfte es natürlich geben, falls man einen Tag lang mit dem Fahrzeug eines ausländischen Freundes unterwegs ist. Bei offensichtlichen Scheinzulassungen für finanzielle Vorteile kann dies aber nachgeprüft werden.

Dabei drohen eine Verwaltungsstrafe von 84 bis 335 Euro sowie der Entzug des Fahrzeugscheines für dreißig Tage.

Auch geleaste Fahrzeuge und Mietwagen aus dem Ausland müssen laut Gesetzesentwurf mit einem italienischen Kennzeichen zugelassen werden, falls sie sich länger als dreißig Tage lang auf nationalem Boden befinden.

Die TAGESZEITUNG hat den Kommandanten der Straßenpolizei Sterzing, Peter Mock, zur aktuellen Situation der Trickserei mit ausländischen Kennzeichen – speziell in Südtirol – befragt. Mock kann den Trend nicht ganz verstehen, denn es gebe auch einen Nachteil: „Man glaubt, bei Geschwindigkeitsübertretungen vor einer Strafverfolgung gefeit zu sein. Allerdings muss eine Person mit italienischem Wohnsitz die Strafe sofort zahlen, falls er mit einem ausländischem Kennzeichen aufgehalten wird.“

Dabei könne es zu Problemen kommen, falls der Betroffene zu wenig Geld bei sich hat. In diesem Fall wird er zum nächsten Bancomat begleitet oder muss das Geld im Bürovorbeibringen. Ansonsten kann das Auto beschlagnahmt werden.

Vorteile gibt es demnach nur, wenn man in eine fixe Radarfalle tappt. Das komme aber nicht allzu oft vor, sagt Mock: „Wir arbeiten hauptsächlich mit Sofortanhaltungen.“

 

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