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Betrügerische Masche

Die Handelskammer schlägt Alarm: In letzter Zeit hättensich in Südtirol die Fälle von irreführenden Geschäftspraktiken wieder gehäuft.

In letzter Zeit haben sich in Südtirol die Fälle von irreführenden Geschäftspraktiken wieder gehäuft.

Neu im Handelsregister eingetragene Betriebe erhalten Schreiben von Absendern mit amtlich klingenden Namen. Angeschrieben werden auch Betriebe, die kürzlich eine Marke angemeldet haben. Die Schreiben erwecken auf den ersten Blick fälschlicherweise den Anschein, als seien sie von einer öffentlichen Behörde ausgestellt.

Die Handelskammer rät den Betroffenen, mit derartigen Schreiben vorsichtig zu sein.

Zahlreiche Südtiroler Betriebe erhalten in letzter Zeit Briefe und Posterlagscheine für die Eintragung in verschiedene Verzeichnisse und Register, die den Eindruck erwecken, sie seien verpflichtend und von der Handelskammer oder anderen Behörden vorgeschrieben.

Aktuell flattern Südtiroler Betrieben besonders Schreiben von „Pubblimpresa Srl“ ins Haus. Auch ein Register namens „Servimpresa srl (Iscrizione portale multiservizi)“ ist aktiv. Betriebe, die eine Marke angemeldet haben, werden etwa vom „Ufficio Registro dei Marchi“, von „TmPublisher“ oder vom „IPT-Register“ angeschrieben.

Bei den betroffenen Firmen handelt es sich meist um neu gegründete Betriebe bzw. Unternehmen, die gerade eine Änderung im Handelsregister vorgenommen haben. Auch Firmen, die kürzlich ihre Internetseite neu eingerichtet haben oder eine Marke angemeldet bzw. verlängert haben, sind vom Phänomen betroffen.

„Diese Schreiben erfolgen nicht im Auftrag der Handelskammer Bozen und es gibt auch keinerlei Pflicht, die angegebenen Beträge zu bezahlen“, betont Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Irreführende Geschäftspraktiken dieser Art sind keine Seltenheit: Überall in Italien können Datensätze von im Handelsregister oder in anderen öffentlichen Datenbanken eingetragenen Unternehmen abgefragt werden. Diese Betriebe werden in der Folge systematisch mit der Aufforderung angeschrieben, eine Gebühr für die Eintragung der eigenen Firmendaten in private Datenbanken und Markenregister bzw. für die Erbringung von Dienstleistungen im Internet-Bereich zu zahlen.

Hierbei wird bewusst eine Formulierung gewählt, die bei schnellem Durchlesen als Einzahlungsaufforderung für die Jahresgebühr oder andere Pflichtgebühren der Handelskammer verstanden werden kann. Erst im Kleingedruckten bzw. bei genauerem Hinsehen wird ersichtlich, dass dies nicht der Fall ist.

Betroffene Unternehmer/innen haben die Möglichkeit, die italienische Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb auf unlautere Geschäftspraktiken bzw. irreführende Werbeaktionen aufmerksam zu machen. Die entsprechende Meldung kann entweder online unter www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 erfolgen.

Die Handelskammer Bozen veröffentlicht auf ihrer Website unter dem Menüpunkt „Marktregelung“ laufend die aktuellsten Informationen zu diesen irreführenden Geschäftspraktiken.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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