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Die Todes-Prämien

Die Todes-Prämien

650.000 Euro im Todesfall: TAGESZEITUNG Online zeigt auf, was die umstrittene Lebensversicherung für die Abgeordneten vorsieht.

Von Matthias Kofler

Wie berichtete, hat der Regionalrat den Mandataren ein lukratives Angebot gemacht: Bis 18. Juni sollen die Volksvertreter dem Präsidium mitteilen, ob sie bereit sind, eine zusätzliche Lebensversicherung abzuschließen. Der Regionalrat erklärt sich bereit, zwei Drittel der Jahresgebühren zu finanzieren. Die Abgeordneten müssen nur für ein Drittel der Kosten selbst aufkommen.

Nun liegt der TAGESZEITUNG das komplette Schreiben von Regionalratspräsidentin Chiara Avanzo vor. Damit lässt sich genau rekonstruieren, was die umstrittene Lebensversicherung für die Abgeordneten konkret vorsieht.

Was viele nicht wissen: Schon jetzt verfügen die Volksvertreter über eine Art Lebensversicherung. Diese mit dem Institut „Cattolica“ abgeschlossene Versicherung greift allerdings nur im Falle eines tödlichen Unfalls, also dann, wenn der Mandatar in seiner Amtszeit zum Beispiel bei einem Auto- oder Flugzeugunfall verstirbt. Die Hinterbliebenen erhalten dann eine Versicherungsprämie im Wert von 500.000 Euro.

Die bisherige Versicherung kann nun mit dem neuen Angebot einer Lebensversicherung sowie mit allen anderen von den Abgeordneten abgeschlossenen Lebensversicherungen akkumuliert werden: Die neue Versicherung, so heißt es in dem Schreiben der Regionalratspräsidentin, greift „bei jeder Art des frühzeitigen Ablebens eines Mandatars (Krankheit und höhere Gewalt)“ – also zum Beispiel auch im Falle einer tödlichen Krankheit. Und sie sieht eine Versicherungsprämie von 150.000 Euro vor.

Konkret bedeutet dies: Die Hinterbliebenen eines Abgeordneten, der tödlich verunglückt, erhalten eine Prämie von 650.000 Euro. Die Angehörigen eines Mandatars, der an einer Krankheit stirbt, bekommen „nur“ 150.000 Euro.

Um die neue Versicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Abgeordneten zunächst einen Fragebogen ausfüllen: Darin erkundigt sich die Versicherungsgesellschaft nach Unfällen, Krankheiten oder chirurgischen Eingriffen im bisherigen Leben des Mandatars.

Die Lebensversicherung bleibt die gesamte Legislaturperiode lang gültig. Die Jahresgebühren, die der Regionalrat zu zwei Dritteln und der Abgeordnete zu einem Drittel zu verrichten haben, sind aber je nach Alter des Mandatars verschieden.

Ein Abgeordneter im zarten Alter von 34 Jahren muss nur 107,55 Euro im Jahr berappen, ein Abgeordneter über 67 Jahren 2.081,10 Euro.

Allerdings handelt es sich laut dem Avanzo-Schreiben bei den Prämien nur um einen Richtwert, der „aus einer wichtigen, für die Lebensversicherungen in Italien zuständigen Versicherungsgesellschaft“ stamme. Die Berechnung der Prämie könnte sich demnach nach der Vergabe des Antrages ändern.

Dies dürfte den Abgeordneten aber nicht sonderlich aufs Gemüt schlagen, da das Gros der Kosten ohnehin vom Regionalrat getragen wird.

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