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Das Monopol-Risiko

Die Verbraucherzentrale Südtirol sieht die geplanten Änderungen in den Bereichen geschützter Strommarkt und Schutzfunktion der Notare kritisch.

Die vereinigten Kommissionen für Finanzen und wirtschaftliche Entwicklung der Abgeordnetenkammer in Rom haben am Mittwoch die Vertreter der Verbrauchervereinigungen zum jährlichen Gesetz über den Markt und die Konkurrenz angehört.

Dabei konnten die Konsumentenschützer ihre Position zum Gesetzesentwurf „Konkurrenz“ darlegen.

Besonders kritisch wurde die Absicht bewertet, den geschützten Strommarkt mit 2018 abzuschaffen. Ohne geeigneten Schutz der Stromkunden, der über ein separates Dekret vorgesehen ist, bestehe die Gefahr, dass Monopolstellungen zu Lasten der VerbraucherInnen ausgenutzt werden, so die VZS.

Problematisch für die Konsumenten könnte sich auch das Vorhaben auswirken, dass bei Verträgen, deren Gegenstand nicht zu Wohnzwecken bestimmte Immobilien sind, die Schutzfunktion durch den Notar entfällt, da die Beglaubigung durch einen Rechtsanwalt genügen würde. „Denn die öffentlichen Register Italiens, besonders jenes der Immobilien, sind eine Garantie für die VerbraucherInnen. Wird die qualifizierte öffentliche Urkundsperson (der Notar) durch einen Freiberufler (Rechtsanwalt) ersetzt, besteht die Gefahr, dass die Konsumenten verstärkt Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sind“, so heißt es in einer Aussendung der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).

Der Gesetzesentwurf ermögliche außerdem die Ausübung der Rechtsanwaltsfunktion von Seiten von Gesellschaften bei denen Banken und Versicherungen teilhaben. Dies würde zu einem gefährlichen Monopol führen, befürchten die Verbraucherschützer: „Der Immobilienmarkt, die Vermittlung, der Kauf und Verkauf und die Darlehensaufnahme, sowie die dafür nötigen Beurkundungen und Versicherungen, alles würde in die Hände vor allem des Bankensektors fallen. Die Risiken von Missbrauch und Übervorteilung würden beträchtlich zunehmen“, so die VZS in einer Aussendung.

Mehr Konkurrenz unter den Notaren durch Neuzulassungen und eine weitere Konkurrenz durch öffentliche qualifizierte Urkundspersonen könnten hingegen sehr wohl angebracht sein, so die Konsumentenschützer.

Auch bei den vorgeschlagenen neuen Normen zu Autoversicherungen sehen die Verbrauchervereinigungen Nachteile für die Verbraucher.

So sei die freie Wahl bei den Reparaturen in Gefahr und die Geschädigten würden bei Verletzungen durch Beschränkungen bei der Invaliditätsanerkennung bestraft.

Auch würden die Telefonanbieter mit der Wiedereinführung von Pönalen, die seit 2007 verboten waren, belohnt und dies sei Sand ins Getriebe eines effizienten Marktes. Vielmehr sollten Belastungen beim Anbieterwechsel ausgeschlossen werden, so die Meinung der Verbraucherschützer.

 

 

 

 

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