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Das zugestellte Kuvert

Die rund 600 Euro, die Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder aus dem Sonderfonds für Veranstaltungen der Jungen Generation der SVP zahlte, könnten für ihn zu einem Problem werden.

Von Thomas Vikoler

Die „Spende“ musste nicht einmal abgeholt worden, sie wurde zugestellt. Ein unbeschriftetes Kuvert mit unbekanntem Inhalt ging durch mehrere Hände. Gestartet ist es im Sekretariat des Landeshauptmannes, wo der mit 72.000 Euro jährlich dotierte Sonderfonds angesiedelt ist. Es landete beim Chauffeur des damaligen Landesrat Hans Berger, der es ins Bezirksbüro der SVP Pustertal in Bruneck brachte. Entgegen nahm das Kuvert die damalige Sekretärin, bis es schließlich bei Martin Bürgstaller, dem stellvertretenden Bezirksobmann der Jungen Generation der SVP landete.

„Ich habe mich zunächst nicht erinnert, wie viel Geld sich in dem Kuvert befand. Von der Finanzwache, die mich zur Sache befragte, habe ich erfahren, dass es 200 Euro waren“, berichtet Bürgstaller als Zeuge am dritten Verhandlungstag im Sonderfonds-Prozess gegen Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder. Es gilt zu klären, ob sich dieser durch insgesamt drei Spenden an die JG der illegalen Parteienfinanzierung schuldig gemacht hat.

In Bruneck organisierte die JG am 14. April 2011 ein Frühschoppen mit Eierpecken. Michael Oberrauch, damals Mitarbeiter der Partei, hatte Mails mit Spenden-Anfragen an alle Mandatare der Partei geschickt. Offenbar war der Landeshauptmann der einzige, der etwas spendete. 200 Euro, zugestellt in einem Kuvert.

„Wussten Sie, ob das Geld aus dem Sonderfonds oder aus seiner privaten Brieftasche stammte?“, fragt Oberstaatsanwalt Guido Rispoli den Zeugen. Die Antwort: „Nein“.

Die Frage, die vor allem die Verteidigung interessiert ist eine andere: Handelte sich bei dem Eierpecken, um eine öffentliche, für alle zugängliche Veranstaltung? „Ja“, sagt Zeuge Pürgstaller.

Mit dieser Antwort ist für die Verteidiger des Alt-LH, Gerhard Brandstätter und Domenico Aiello, erwiesen, dass es sich bei den 200 Euro um keine illegale Parteienfinanzierung handelt. Oberstaatsanwalt Guido Rispoli, der die Anklage vertritt, sieht es anders: Der Landeshauptmann habe seine eigene Partei gesponsort. Ein Verstoß gegen das Gesetz zur Parteienfinanzierung aus dem Jahr 1974, das Zahlungen von öffentlichen Organen an Parteien grundsätzlich verbietet und Haftstrafen von sechs Monaten bis vier Jahren vorsieht.

Durnwalder betrachtete die JG offenbar als x-beliebigen Verein.

In der Anklage zur illegalen Parteienfinanzierung, die den angestrebten Deal mit einem „sanften“ Ausstieg für Durnwalder gefährden könnte, geht es um insgesamt 600 Euro. Weitere 200 Euro gingen an die JG Schlanders, die ein Public Viewing zur Fußball-EM organisierte, und eine JG-Veranstaltung in Franzensfeste.

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