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Arnos Rechnung

Arno Kompatscher begründet die Entscheidung der Region, sich nicht in das Verfahren gegen Rosa Thaler einzulassen: Man habe doppelte Kosten vermeiden wollen.

Von Matthias Kofler

Florian Mussner erklärt, warum das Regionalratspräsidium auf eine Einlassung in das Strafverfahren gegen Ex-Regionalratspräsidentin Rosa Thaler Zelger verzichtet: „Wir haben uns schon im Februar darauf verständigt, weil wir der Auffassung sind, dass es die institutionelle Aufgabe des Rechnungshofs ist.“

Genauso argumentiert Landeshauptmann Arno Kompatscher: „Die Einlassung in ein Strafverfahren hat den Zweck, etwaigen Schadensersatz einzufordern. Nachdem die öffentliche Hand bereits vom Rechnungshof vertreten wird, wo bereits Ermittlungen aufgenommen worden sind, hätte es keinen Mehrzweck, wenn sich auch die Region in das Verfahren einlassen würde.

Ein Verfahren kostet schließlich Geld – mit einer Einlassung würden wir die Kosten verdoppeln. Sollte das Gericht eine Schuld feststellen, würde die öffentliche Verwaltung ohnehin entschädigt.“

Im Sonderfonds-Verfahren gegen Luis Durnwalder habe man sich genauso verhalten, erklärt der LH.

Paul Köllensperger zeigt sich vom „Rückzieher“ der Regionalregierung sowie des Regionalratspräsidiums enttäuscht. Zum einen habe sich die Region sehr wohl als Nebenklägerin eingelassen, als es um das Verfahren des Movimento 5 Stelle gegen das Rentengesetz von 2012 vor dem Verwaltungsgericht gegangen war.

„Zudem ist der Hinweis auf den Rechnungshof eine schwache Begründung, weil es sich hierbei um eine staatliche Institution handelt“, sagt der Grillino. Im Raum stehe der Verdacht, dass Zelger und Tappeiner die Region durch ihre „Tricksereien“ um 10 Millionen Euro betrogen hätten. Die Region habe daher die „moralische Verpflichtung“, sich vor Gericht zur Wehr zu setzen.

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