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Gipfelen und Nussknacker

Der Spickzettel für die Sonderfonds-Affäre. Worüber der Rechnungshof das Urteil gefällt hat – und wogegen Durnwalder Berufung einlegen wird.

von Anton Rainer

385.890 €: Diesen Betrag soll Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder laut Rechnungshof zurückzahlen. In einem Urteil, das am vergangenen Mittwoch die Landesregierung erschütterte, hat der Rechnungshof die „Spenden“, die „nach persönlichen Kriterien verteilt“ wurden, „was wahrscheinlich der Steigerung seiner Popularität bei den Wählern dienlich war“, endgültig verurteilt.

Schon 2014 listete der Rechnungshof detailliert auf, welche Posten zu beanstanden waren.

Nicht enthalten: Eine Sachertorte für den Dalai Lama, ein Blumenstrauß für Angela Merkel… Dinge, von denen der Rechnungshof zugibt, dass sie „auf eine Repräsentationsfunktion“ zurückgeführt werden können.

Sehr wohl aber enthalten sind zahlreiche Kuriositäten: Nussknacker und Taschenmesser, der berühmte Gugger für Florian Mussner und einer Fischerausrüstung für einen Landesrat, Sonnencremen, Weihnachtsdüfte – und ein riesiges Plakat, das Durnwalder als Schützen verkleidet zeigt.

Die Liste geht noch weiter. Für folgende Beträge hat Durnwalder zwar den Sonderfonds benutzt – die Gelder aber dank eigener Buchhaltung wieder eingezahlt:

Es geht unter anderem um Flugtickets für sich, für seine Lebensgefährtin und deren Familienangehörige, um Helikopterreisen nach Venedig, Reifenwechsel und Benzin für seinen Privatwagen, Zahnarztspesen für sich und für seine ehemalige Lebensgefährtin, um die Erneuerung seiner Jagdlizenz und Jagdartikel wie Munition und kleine Möbelstücke, um einen Laptop und die Privatversicherungen seiner ehemaligen Lebensgefährtin, das Heizöl für sein Haus, das Hochzeitsessen seines Sohnes, ein Portrait der Tochter u.v.m.

Für den Rechnungshof waren alle diese Ausgaben unrechtmäßig. Durnwalder will dagegen Berufung einlegen.

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