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Weiblichere Gemeinden

Weiblichere Gemeinden

Der Beirat für Chancengleichheit freut sich über den Wahlausgang: Der Frauenanteil in den Gemeinderäten erhöhe sich um 5,9 Prozent.

Die Landesrätin für Chancengleichheit, Martha Stocker und die Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit für Frauen, Ulrike Oberhammer, freuen sich über einen Anstieg der Frauenpräsenz in den Gemeindestuben von 5,9 %.

Ein Vergleich der Gemeinden, in denen heuer neu gewählt wurde, zeigt, dass immerhin 430 Frauen den Sprung in den Gemeinderat geschafft haben. Im Jahr 2010 waren es 406 Frauen.

Wenn die Gemeinden, wo bereits früher Wahlen stattgefunden haben (Bruneck, Latsch, Schluderns, St. Leonhard in Passeier, Tisens, Völs am Schlern und Waidbruck) mitgezählt werden, sind insgesamt 459 Frauen in den Gemeindestuben vertreten, 2010 waren es 435 Frauen. Die Frauenpräsenz in allen Südtiroler Gemeinden hat sich somit im Verhältnis zum Jahr 2010 um 5,5 % erhöht. Die Anzahl der Gemeinderätinnen und Bürgermeisterinnen entspricht somit fast einem Viertel aller gewählter Gemeindevertreterinnen und –vertreter.

Das beste Ergebnis aus Frauensicht wurde in der Gemeinde Naturns erzielt, wo im 18köpfigen Gemeinderat zukünftig 8 Frauen sitzen und somit die Topquote von 44 % erreicht wurde. Schlusslicht ist die Gemeinde Lüsen, wo nur 1 Frau den Sprung in den Gemeinderat mit 15 Mitgliedern geschafft hat.

Die Erhöhung der Anzahl der Gemeinderätinnen wird sich nun auch positiv auf die Anzahl der Frauen in den Gemeindeausschüssen auswirken, da das regionale Gesetz zur Wahl der Gemeindeorgane vorsieht, dass der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts mindestens im Verhältnis zu seiner Stärke im Gemeinderat garantiert werden muss. Sollte es bei der Aufteilung zu einem in Dezimalzahlen ausgedrückten Anteil im Gemeindeausschuss kommen, hat das unterrepräsentierte Geschlecht das Recht auf eine Aufrundung seines Anteils.

Das genannte Gesetz sieht diesbezüglich explizit vor, dass die Vertretung beider Geschlechter auch durch die Berufung von außen erfolgen kann, auch wenn diese Möglichkeit in der Gemeindesatzung nicht vorgesehen ist.

Wird ein Gemeindeausschuss ernannt oder gewählt, in dem nicht beide Geschlechter vertreten sind, so sieht das genannte Regionalgesetz vor, dass die Landesregierung die Gemeinde auffordert innerhalb von 30 Tagen die Anpassung vorzunehmen. Nach Ablauf der Frist löst die Landesregierung den Gemeinderat auf.

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