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„Fette Beute“

09-Grieser-Kellerei299Rudi Benedikter von Projekt Bozen spricht in Sachen Kellerei Gries von einer „unheiligen Allianz“ zwischen Kirche und René Benko.

Eine wahrhaft „unheilige Allianz“ zwischen der   Kirche (Grundeignerin Diözese Bozen-Brixen), der Kellerei Gries und dem Baulöwen Renè Benko bedrohe nun die denkmal-, ensemble- und landschaftsgeschützte Gesamtanlage des Anreiterhofes in Moritzing. „Um diesen Deal zu ermöglichen, hat die Landesregierung zwischen 2008 und 2012 hat die Landesregierung alle Schutzbestimmungen beseitigt“, schreibt Rudi Benedikter von Projekt Bozen am Samstag in einer Aussendung.

Rudi Benedikter weiter:

Der Anreiterhof bildet mit der denkmalgeschützten Moritzinger Kirche eines der schönsten Ensembles im gesamten Bozner Talkessel. Die charakteristischen Weinhöfe und die alten Ansitze der Landherren um das Moritzinger Kirchlein (1736, auf romanischen Grundmauern) am Fuße des Glaninger Berges bilden zusammen mit den alten Umfassungsmauern der Weingärten entlang der alten Meraner Straße eine einmalige historische Gesamtanlage. Die nunmehrige Bauleitplanänderung seitens der Landesregierung betrifft – wie erwähnt – auch und gerade jene Grundparzelle Nr. 1013/1 KG Gries, die erst zwischen Okt.-Dez. 2007 unter zweifachen landesgesetzlichen Schutz gestellt worden war:

Rudi Benedikter

Rudi Benedikter

Kraft Beschluss der Landesregierung Nr. 3477 vom 15.10.2007 steht der gesamte Anreiterhof – Bauwerke und Grundsstücke, inklusive die G.p. 1013/1 – aufgrund seines historischen Wertes, der Bautypologie und der geomorphologischen Merkmale der Landschaft unter Ensembleschutz.

Der Bozner Ensembleschutzplan – Schutznorm Nr. 3 – besagt unter anderem: „Es ist unbedingt notwendig, dass die Freiflächen zwischen den einzelnen Höfen unverbaut bleiben und dass eine Bebauung, wenn überhaupt zulässig, im Bereich der Hofstelle selbst erfolgt. Nicht nur die historischen Bauten und Umfassungsmauern sind zu erhalten, sondern auch all jene sekundären Elemente wie Pfeiler, Zäune, Baumbestände, Pflasterungen und Plattenflächen, Wasserläufe und – Flächen usw., welche dazu beitragen, die lokale Landschaft zu charakterisieren“;

Kraft Beschluss der Landesregierung Nr. 4613 vom 28.12.2007 ist die Rebflächen G.p. 1010 und G.p. 1013/1 nördlich und östlich des Anreiterhofes mit indirektem Denkmalschutz (=Bauverbot) belegt: „Eine Verbauung der unmittelbaren Umgebung des denkmalgeschützen Hofes würde diesen schwer beeinträchtigen. Die mit indirektem Denkmalschutz belegte Fläche der G.p. 1013/1 ist somit identisch mit jener, die bereits einer Landschaftsschutzbindung unterliegt“.

All dies wurde von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 4030 vom 3.11.2008 beseitigt …“

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