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Die Klausur

Die Klausur

Auf ihrer Klausurtagung hat die Landesregierung am Freitag den Zeitplan für große Bauvorhaben abgesteckt – und 50 Millionen Euro für den Wohnbau bereitgestellt.

Die Landesregierung stellt 2015 45 Millionen Euro für öffentliche (Neu-)Bauten bereit.

Das Maßnahmenprogramm wurde gemäß der im Vorjahr festgelegten Prioritäten erstellt und auf Vorschlag von Landesrat Christian Tommasini bei der Klausursitzung der Landesregierung am Freitag genehmigt. Insgesamt laufen derzeit 59 Bauten. Der Schwerpunkt im Hochbauprogramm liegt bei den Schulen.

Landesrat Tommasini hat die wichtigsten derzeit laufenden Bauarbeiten vorgestellt:

In Bozen werden die Berufsschule „Luigi Einaudi“ und die Außenstelle der Fachoberschule „Heinrich Kunter“ erweitert sowie eine Dreifach-Turnhalle und die unterirdische Garage des Gymnasiums „Walther von der Vogelweide“ errichtet, in Meran wird der neue Sitz des Landesrettungsdienstes gebaut, in Bruneck das Oberschulzentrum energetisch saniert, die Schutzhütten Schwarzstein und Edelraut werden abgebrochen und neu errichtet, das Areal des Stadelhof in Pfatten wird umgestaltet und der BBT-Infopoint in Franzensfeste ausgebaut.

Unter den Bauten, für die bereits Verträge und Vereinbarungen abgeschlossen wurde, sind vor allem die Umsetzung der ersten Abkommen zwischen Staat und Land für die Errichtung von Militärinfrastrukturen (gegen den Tausch mit nicht mehr genutzten Flächen) und das Bibliothekenzentrums (mit Finanzierung durch die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung) zu nennen. Projekte, für die die Finanzierung gesichert ist, sind unter anderem die Stettiner Hütte, die Errichtung eines Radweges in Leifers und die Restaurierung samt Ausbau des italienischen Schulzentrums in Sterzing.

Bis Jahresende werden zudem weitere Arbeiten ausgeschrieben, darunter die Sanierung der Geometerschule „Peter Anich“ in Bozen, der Wiederaufbau der Weißkugelhütte und das zweite Baulos des Landesbauhofs in Lana.

187 Bauvorhaben, Investitionen von 90 Millionen Euro, der Vorrang für Sicherheit und für die Verkehrsadern entlang der Brennerachse, im Vinschgau und im Pustertal: Das sind die wichtigsten Punkte im Mehrjahresplan 2015-2019 der Landesabteilung Tiefbau, den die Landesregierung ebenfalls genehmigt hat.

Der Plan sieht Gesamtausgaben im Fünfjahreszeitraum 2015-2019 von zirka 380 Millionen Euro vor, davon werden 90 Millionen bereits im laufenden Jahr ausgegeben.

Zu den bis Jahresende auszuschreibenden Arbeiten zählen die Zufahrt ins Gadertal, die Ausfahrt Brixen Mitte, die Sicherung der Eggentaler Straße zwischen Bozen und Karneid, Lawinen- und Steinschlagschutzbauten auf der Mendelstraße im Abschnitt Tumortal und die Lawinenschutzgalerie auf den Jaufenpass.

Im Plan enthalten ist außerdem die Entschärfung der Kreuzungsbereiche entlang der Metrobuslinie, die Bozen mit dem Überetsch verbindet.

Auf 213 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln belaufen sich die Zuweisungen, die vorgenommen worden sind.

Die Gelder fließen unter anderem in die Pflegesicherung (60 Millionen Euro), den Gesundheitsbereich (38 Millionen Euro), die Familienförderung (10 Millionen Euro) und in den Wohnbau (50 Millionen Euro).

Die Zuweisung von 50 Millionen Euro an den Wohnbau erhöht den Förder- und Finanzierungsrahmen des Landes im Wohnungsbau auf 190 Millionen Euro.

Mit diesen zusätzlichen Geldern, aber auch mit einer Anpassung der Förderkriterien hat die Landesregierung heute sichergestellt, dass alle Gesuchsteller, welche die Voraussetzungen erfüllen, unterstützt werden können und auch weiterhin kein Wettbewerb bzw. keine Rangordnung notwendig ist.

Landeshauptmann Arno Kompatscher betonte nach der Klausur der Landesregierung, dass das Land jetzt in der Lage sei, den Bedarf in der Wohnbauförderung zu decken: „Es gab die Sorge, dass Gesuche nicht mehr angenommen werden können, weil die Ausstattung der entsprechenden Förderkapitel nicht ausreicht. Jetzt ermöglichen wir mit geringen Korrekturen einen gezielten Einsatz der Mittel und alle Anspruchsberechtigten können berücksichtigt werden.“

Die Anpassung der Kriterien betrifft das Mindesteinkommen, den Kauf von Wohnungen durch Verwandte sowie die Mindestpunkteanzahl für die Förderungen.

Den Sonderfall des Ankaufs der Wohnung durch Verwandte wird es künftig nicht mehr geben, ebenso wird künftig ein Mindesteinkommen für die Gewährung eines Beitrags Voraussetzung. „Damit wollen wir verhindern, dass Menschen mit einem sehr niedrigen Einkommen in die Schuldenfalle tappen.

Was das Punktesystem angeht, werden unter 20 Punkten keine Beiträge mehr für den Kauf einer Wohnung und unter 23 Punkten keine Beiträge für Neubau eines Eigenheims mehr gewährt werden“, erklärte der Landeshauptmann.

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