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516 Euro Strafe

Im Strafverfahren zur Wanzen-Bonifizierung gegen Ex-Landesrat Michl Laimer finden Anklage und Verteidigung einen Ausweg: Eine Strafzumessung wegen unterlassener Anzeige.

von Thomas Vikoler

Ein Amtsmissbrauch war es mit Sicherheit nicht, finden die beiden Verteidiger Gerhard Brandstätter und Karl Pfeifer. In einer 30-seitigen Denkschrift breiten sie ihre These aus, dass ihr Mandant Michl Laimer im Herbst 2011 keinen Amtsmissbrauch begangen habe. Schließlich habe der damalige Generalsekretär der Landesverwaltung, Hermann Berger, die Zahlung der 2.800 Euro genehmigt.

So viel kostete die vom damaligen Energielandesrat bei der Firma Montipol in Auftrag gegebene Wanzen-Bonifizierung in seinem Büro. Die Montipol-Techniker entdeckten tatsächlich ein Funksignal, allerdings keine Abhör-Geräte. Wenige Tage zuvor hatte die Finanzwache im Rahmen der SEL-Ermittlung bei Laimer eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Diese zeitliche Übereinstimmung bestärkte Oberstaatsanwalt Guido Rispoli in seiner Überzeugung, dass Laimer sich eines Amtsmissbrauchs schuldig gemacht hat. Er erhob Ende vergangenen Jahres Anklage gegen den früheren Landesrat. Für die beiden Ex-Landesräte Thomas Widmann und Hans Berger, die eine ähnliche Wanzen-Überprüfung in Auftrag gegeben hatten (auch hier zahlte das Land) beantragte Rispoli hingegen eine Archivierung.

Laimer wird nun dennoch vergleichsweise sanft aus diesem Strafverfahren aussteigen.

Seine Verteidiger schlugen bei der Vorverhandlung vor Richter Walter Pelino am Dienstag einen gerichtlichen Vergleich für ihren Mandanten vor. Nicht wegen Amtsmissbrauchs, sondern wegen unterlassener Anzeige. Für den Oberstaatsanwalt wäre Laimer als Amtsperson verpflichtet gewesen, den Wanzen-Verdacht anzuzeigen. Unabhängig davon, wer die vermeintliche Abhöraktion durchführte – entweder die Staatsanwaltschaft, die bekanntermaßen gegen Laimer ermittelte, oder Private. In zweiterem Fall wäre die Bonifizierung auf Staatskosten durchgeführt worden.

Unterlassene Anzeige ist im Vergleich zum Amtsmissbrauch eine geringfügige Straftat mit einer Höchststrafe von 20 Tagen Haft, umwandelbar in 516 Euro Geldstrafe.

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