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Fusion im Spätsommer?

Die Fusion zwischen SEL und Etschwerke AG soll in der zweiten Jahreshälfte 2015 wirksam werden. Welche Verfahren derzeit noch behängen.

Es war der Freiheitliche Pius Leitner, der mittels Anfrage an den Energie-Landesrat unter anderem wissen wollte, wann die Fusion zwischen SEL AG und Etschwerke AG wirksam werde.

Nun liegt die Antwort vor.

Ressortdirektor Florian Zerzer schreibt zum Thema Fusion:

„Am 21.02.2015 wurde zwischen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, den Gemeinden Bozen und Meran, der SELFIN GMBH, der SEL AG und der ETSCHWERKE AG ein Rahmenabkommen zur Fusion der beiden letztgenannten Gesellschaften unterzeichnet. Dieses Abkommen unterliegt noch einer Reihe von aufschiebenden Bedingungen. Nach Eintritt dieser Bedingungen kann die Fusion zwischen SEL AG und ETSCHWERKE AG bei planmäßigem Verlauf in der zweiten Jahreshälfte 2015 wirksam werden. Inzwischen ist das Komitee zur Vorbereitung der Fusion eingesetzt worden und die geplanten Arbeiten sind angelaufen.“

Außerdem wollte Pius Leitner in Erfahrung bringen, welche Verfahren derzeit im Zusammenhang mit den erschwindelten Konzessionen behängen.

Die Antwort:

Florian Zerzer

Florian Zerzer

„Derzeit behängen vor dem Obersten Wassergericht in Rom gegen die der SEL AG bzw. der SE HYDROPOWER GMBH mit Wirksamkeit ab 01.01.2011 zugewiesenen Konzessionen Rekurse der ETSCHWERKE AG (betreffend alle Anlagen) sowie der EISACKWERK GMBH (betreffend das Kraftwerk St. Anton). Weiters behängen sowohl vor dem Obersten Wassergericht als auch dem Kassationsgericht noch einige Rekurse von Gesellschaften, die seinerzeit nicht am Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionen teilgenommen haben.

Auf zivilrechtlicher Ebene behängen hingegen Klagen der ETSCHWERKE AG sowie der EISACKWERK GMBH vor dem Landesgericht Bozen.“

Auch zu den Schadensforderungen, die im Raum stehen, äußert sich der Ressortdirektor.

Zitat aus der Antwort von Florian Zerzer:

Die ETSCHWERKE AG fordert gesamtschuldnerisch von Michael Laimer, Maximilian Rainer, der SEL AG, der SEL GMBH, der SE HYDROPOWER GMBH und der Autonomen Provinz Bozen einen Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 807,3 Mio. Euro für die Nichtzuweisung aller in den Jahren 2009/2010 zugewiesenen Wasserkraftkonzessionen. In untergeordnetem Falle wird ein Schadensersatz für die entgangene Chance, bewertet mit ca. 112,9 Mio. Euro, eingefordert.

Die EISACKWERK GMBH fordert gesamtschuldnerisch von der SEL AG, der SE HYDROPOWER GMBH und der Autonomen Provinz Bozen einen Schadensersatz in Höhe von insgesamt Euro 478,9 Mio. Euro für die Konzession St. Anton. Der Schadensersatz, den die EISACKWERK GMBH bzgl. des Kraftwerkes in Mühlbach vom Land einfordert, beträgt 15.546.300 Euro. Die entsprechende Klage wurde im Juli 2014 eingereicht.“

Florian Zerzer schreibt auch, dass das Land bereit sei, Mehrheitsanteile an die Gemeinden abzutreten.

„Sowohl Landeshauptmann Kompatscher als auch ich haben bereits mehrmals öffentlich erklärt, dass das Land weitere 10% Beteiligungsquote an der neuen Energiegesellschaft an die Gemeinden, die Interesse daran bekunden, abtreten wird. Somit wird das Land keine Mehrheitsanteile an der neuen Gesellschaft halten.“

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