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Der Steuer-Deal

ddbeb7aa-7250-48f9-aef9-50b08e962ee2Das Steuerabkommen Italiens mit der Schweiz ist auch für zahlreiche Südtiroler bedeutend. Zum einen für die Grenzpendler – und zum anderen für alle, die in der Schweiz (illegal) Geld geparkt haben.

von Heinrich Schwarz

Mit dem Steuerabkommen zwischen Italien und der Schweiz, das am Montag unterzeichnet wurde, setzten die Staaten einen riesigen Schritt in Richtung Informationsaustausch. Das Bankengeheimnis ist gefallen. Und der Steuerhinterziehung wird der Kampf angesagt. Ministerpräsident Matteo Renzi kündigte über Twitter bereits an: „Milliarden von Euro werden an den Staat zurückfließen.“

Hintergrund des Abkommens: Das Gesetz „voluntary disclosure“, das die freiwillige Rückführung von Kapital vorsieht. Wer nicht erklärtes Vermögen im Ausland hat, kann diese Positionen über eine Selbstanzeige sanieren. Jeder Steuerhinterzieher hat noch bis zum 30. September 2015 Zeit. Er muss seine Steuern zwar samt Verzugszinsen nachzahlen, erhält dafür aber Straffreiheit.

Um auch die Schweiz in dieses Rückführungsprogramm einzubinden, war das nun unterschriebene Abkommen nötig. Denn die Italiener sollen in der Schweiz an die 150 Milliarden Euro vor dem Fiskus versteckt haben. Sie können sich nun ebenfalls selbst anzeigen.

Wer dies nicht tut, dem dürfte es in den nächsten Jahren ordentlich an den Kragen gehen. Mit dem Fall des Bankengeheimnis ist es dem Staat nämlich ein Leichtes, verstecktes Vermögen aufzuspüren.

Wie das möglich ist? Die Agentur der Einnahmen kann sich bei den Schweizer Kollegen über verdächtige Konten von Italienern informieren und somit Steuersünder überführen. Sobald das Steuerabkommen vom italienischen Parlament und über ein Referendum in der Schweiz gutgeheißen wurde – und sämtliche Details geklärt sind – gibt es sogar einen automatischen Informationsaustausch. Derzeit ist vom Jahr 2018 die Rede.

Auswirkungen hat das Steuerabkommen auch auf die Grenzpendler. Sie haben die Verhandlungen zwischen Rom und Bern intensiv verfolgt und hofften dabei, dass sie in Zukunft nicht benachteiligt werden.

Auf politischer Ebene war es vor allem der Vinschger Kammerabgeordnete Albrecht Plangger, der sich mit der Situation der Grenzpendler befasst hat. Er sagt: „Bisher mussten die Grenzpendler 61,2 Prozent der Quellensteuer in der Schweiz zahlen. Künftig sind es 70 Prozent.“

Der Rest müsse in Italien über die Steuererklärung an den Fiskus abgegeben werden, wobei man den in der Schweiz bezahlten Betrag abziehen könne. Damit wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

„Was den Steuerausgleich für die Gemeinden betrifft“, so Plangger, „sind noch einige Fragen offen. Die Verhandlungen darüber sind noch nicht abgeschlossen. Nun steht das Grundsatzabkommen – die Nebenabkommen fehlen noch.“

Der Parlamentarier betont, dass das Steuerabkommen noch mit Vorsicht zu genießen sei. Das italienische Parlament werde aufgrund der wartenden Steuermillionen zwar sicher zustimmen, „doch in der Schweiz muss das Volk entscheiden. Es ist nicht klar, ob dieses einverstanden ist.“

Albrecht Plangger will sich in jedem Fall weiter für die Vinschger Grenzpendler einsetzen, um eine eventuelle Schlechterstellung zu vermeiden: „Sie dürfen nicht ausgesackelt werden, denn die Arbeitsmöglichkeiten in der Schweiz sind ein Segen.“ Man müsse die Grenzpendler klar von Steuerhinterziehern unterscheiden. Es sei ein Unterschied, ob jemand in der Schweiz Geld verdient und dort regulär versteuert oder ob jemand in Italien Geld verdient und es dann in der Schweiz versteckt.

 

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