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Blockierte Renten

Ansuchen auf Auszahlung der Zusatzrente können momentan nicht behandelt werden. Der Grund: Bis zum letzten Freitag war nicht bekannt, wie die auf 2014 rückwirkende Steuererhöhung anzuwenden ist.

von Heinrich Schwarz

Für alle Mitglieder eines Zusatzrentenfonds hatte das staatliche Stabilitätsgesetz 2015 eine Überraschung parat: Renditen in Zusatzrentenfonds werden nicht mehr mit 11,5 Prozent besteuert, sondern mit 20 Prozent. Wer mit seiner Investitionslinie beispielsweise einen Jahresertrag von 1.000 Euro erzielt, muss nun 200 anstatt 115 Euro an den Fiskus abgeben.

Wie bald bekannt wurde, gilt die Steuererhöhung sogar rückwirkend auf das Jahr 2014. Für über 100.000 Südtiroler, die mittlerweile in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, bedeutet dies, dass ihre Quoten – also ihre Wertbestände im Fonds – neu berechnet werden müssen.

Das regionale Zusatzrenteninstitut Pensplan stellt dies vor ein großes Problem: Man kannte zwar die grundsätzlichen Änderungen im Stabilitätsgesetz, doch vonseiten der Agentur der Einnahmen kam wochenlang keine Mitteilung über die Detailnormen.

„Wie so häufig in Italien dauert es ein bisschen länger. Erst am vergangenen Freitag erhielten wir die Details“, erklärt Pensplan-Direktor Markus Obermair. „Das heißt, dass wir erst am Montag die Einzahlung der Steuern durchführen konnten. Seither müssen wir die neuen Quoten durch Abzug der Steuern berechnen.“

Obermair betont, dass man hart daran arbeite, um im Laufe der nächsten Woche wieder zur Normalität zurückkehren zu können.

Der zentrale Problempunkt für die Fondsgesellschaften: Staatspapiere sind von der Steuererhöhung ausgenommen. Diese bleiben weiterhin begünstigt. Und da in den verschiedenen Zusatzrentenfonds bestimmte Anteile an Staatspapieren enthalten sind, müssen diese herausgerechnet werden – nach den jetzt mitgeteilten Vorgaben.

Wer war (und ist derzeit noch) von der Blockade betroffen?

Keine Auswirkung hat das Stabilitätsgesetz auf alle, die sich bereits eine Zusatzrente auszahlen lassen. All jene, die sich gerade in der üblichen Ansparungsphase befinden, haben höchstens den Nachteil, dass sie keine genaue Auskunft über ihre derzeitige Quote erhalten.

Probleme gibt es jedoch für jedes Mitglied, das das Pensionsalter erreicht und ein Ansuchen auf Auszahlung der Zusatzrente stellen will. Dasselbe gilt auch für jedes Mitglied, das eine Vorauszahlung beantragt.

„Weil die Steuern rückwirkend berechnet werden müssen, haben wir diese Ansuchen seit Beginn des Jahres blockiert“, erläutert Pensplan-Direktor Markus Obermair. Es handle sich dabei um maximal 150 Personen. „Aber natürlich ist niemand über eine Verzögerung glücklich“, so Obermair.

In Kürze werden die Betroffenen ihr angespartes Geld wohl sehen.

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