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Der Schlagabtausch

Die Grünen üben scharfe Kritik an Richard Theiner: Der Landesrat verkaufe die Einigung in Sachen Kraftwerk St. Anton als Erfolg, habe seinerzeit aber selbst weg- oder nicht genau hingeschaut. Die Reaktion des Landesrates kam prompt. UPDATE.

Es sei paradox, den Übergang des Kraftwerks St. Anton von der SEL auf die Eisackwerk GmbH als einen „Erfolg“ der neuen Energiepolitik der Landesregierung darzustellen. „Ganz im Gegenteil, diese Entscheidung ist ein klares Eingeständnis der Illegalität, mit der zwischen 2005 und 2011 die wichtige autonome Kompetenz der Energiepolitik gehandhabt wurde. Sie stellt daher den endgültigen Beweis ihres Scheiterns dar“, so heißt es in einer Aussendung der Grünen.

In der von Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss unterzeichneten Stellungnahme heißt es außerdem:

„Die Argumentation, mit der Landesrat Theiner in den Medien das Geschehene rechtfertigt, ist inakzeptabel. Die damalige Landesregierung sei im Dezember 2009 von Landesrat Laimer ,betrogen‘ worden, da dieser seine KollegInnen, darunter auch Theiner, davon überzeugt hätte, für die SEL zu stimmen.
Theiner erwähnt jedoch nicht, dass er und seine KollegInnen in dieser Sitzung der Landesregierung alle notwendigen Informationen vorliegen hatten, um die Lage in vollem Umfang überblicken zu können, nämlich folgende:
Die Stellungnahme des Landesamts für Stromversorgung, die sogar an den Beschluss angehängt wurde, teilte das Kraftwerk eindeutig der Eisackwerk GmbH zu. Sie bewertete deren Projekt als bestes und ließ jenes der SEL durchfallen.
Die Landesräte vom PD, Repetto und Tommasini, verließen die Sitzung mit der Begründung, dass sie nicht gegen die Gutachten der technischen Ämter stimmen könnten.
Die damalige Landesregierung, einschließlich Theiner, hatte demnach alle Informationen zur Verfügung, um sich nicht hinters Licht führen zu lassen und korrekt zu entscheiden. Doch sie bevorzugte es, Laimer auf den Leim zu gehen – eine schwerwiegende politische Entscheidung. Dass Richard Theiner, der damals mit diese Entscheidung getroffen hat, heute die Position als Energielandesrat innehat, ist nicht zu verantworten.
Der jetzige Zuschlag an die Eisackwerk GmbH entspricht nicht der Vorgangsweise zur Überprüfung der Konzessionen von Prof. Caia, wie sie von der Landesregierung eingeleitet wurde. Dieses, derzeit noch laufende, Vorgehen schließt alle Konzessionen ein, die vom Urteil des Landesgerichts Bozen Nr. 138/2013 betroffen wurden. Dazu gehört auch das Kraftwerk St. Anton. Es wird bereits auf der ersten Seite der Stellungnahme von Prof. Caia genannt. Wir erinnern daran, dass beim Wettbewerb um St. Anton nicht nur SEL und die Eisackwerk GmbH teilgenommen haben. AE und die Stadtwerke Brixen waren zum Beispiel auch dabei. Auch ihre Projekte sollten bei einer Überprüfung berücksichtigt werden.
Dass St. Anton nun der Eisackwerk GmbH zugesprochen wird und die Überprüfung nicht stattfindet, ist der Beweis dafür, wie leichtsinnig die berühmte ,Caia-Vorgehensweise‘ umgesetzt wird.

Richard Theiner lässt die Kritik nicht auf sich sitzen.

Am Abend hat der Landesrat über das Landespresseamt folgende Erklärung abgeben lassen:

„Die Landesregierung hat am Dienstag die Konzession für das Kraftwerk St. Anton annulliert und wird diese der Eisackwerk GmbH zuweisen. Das Energieressort des Landes stellt klar, dass sich die Landesregierung an ein Gutachten von Giuseppe Caia gehalten habe, das der Landesregierung vorschlägt, sich an das technische Urteil der Ämter und den darauf aufbauenden Beschlussentwurf von 2009 zu halten.

Die Landesregierung hat im April 2013 mit dem Beschluss 562 bestimmt, dass die Konzessionen, bei denen das Gericht Manipulationen festgestellt hatte, grundsätzlich einer Neubewertung unterzogen werden müssen.

In der Zwischenzeit sind verschiedene Urteile ergangen, die Gerichtsbehörde hat dem Land die Dokumente übergeben und die Ämter haben im Oktober 2013 die Prozedur der Neubewertung eingeleitet. Nachdem vonseiten der zuständigen Ämter verschiedene technische Fragen aufgeworfen wurden, wie im Detail die neuerliche Überprüfung stattfinden sollte, hat Professor Caia im Januar dieses Jahres der Landesregierung ein weiteres Gutachten unterbreitet, in dem er detailliert die Kriterien und Prozeduren der Abwicklung der Neubewertung beschreibt.

Dabei schlägt Caia bezüglich der Konzession St. Anton einen eigenen Weg vor: Sich auf das Urteil stützend und auf die Tatsache, dass die Ämter das Gesuch der Eisackwerk GmbH bereits als das beste bewertet hatten, obwohl die Unterlagen der SEL manipuliert worden waren, sollte in diesem Falle die Landesregierung den unter Vorspiegelung falscher Tatsachen getroffenen Beschluss widerrufen und sich an das technische Urteil der Ämter und den darauf aufbauenden Beschlussentwurf von 2009 halten.

Im Urteil der Strafsektion des Landesgerichtes Bozen Nr. 138 von 2013 werden die Fakten, welche 2009 die Landesregierung bewogen haben, die Konzession für das Kraftwerk St. Anton der SEL zuzusprechen, genau dargelegt:

Die technische Bewertung der Ämter hatte das Projekt der Eisackwerk GmbH als bestes für die Konzession St. Anton benannt.

Dafür war auch der entsprechende Beschlussentwurf vorbereitet. In der Sitzung der Landesregierung hat der damalige Energielandesrat Michl Laimer aufgrund der Argumente, die ihm von Ex-Generaldirektor Maximilian Rainer der SEL geliefert worden waren, die Bewertung der Ämter Punkt für Punkt widerlegt und seinen Kollegen in der Landesregierung glaubhaft vermittelt, dass das Projekt der SEL eindeutig zu bevorzugen sei.

Daraufhin hat die Landesregierung dem Vorschlag von LR Laimer zugestimmt und der SEL die Konzession zugesprochen. Somit wurde gemäß der Rekonstruktion vor Gericht die Landesregierung getäuscht und das Kraftwerk St. Anton der SEL unrechtmäßig übergeben.“

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