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Das Hammer-Urteil

Das Verwaltungsgericht der Region Latium hat ein Präzedenzurteil gefällt: Demnach ist es nicht mehr erlaubt, große Weideflächen zu pachten, ohne sie zu bewirtschaften, nur um EU-Förderungen zu erhalten.

Große Weideflächen pachten, ohne sie zu bewirtschaften, nur um EU-Förderungen zu erhalten: Diese auch in Südtirol erfolgte Praxis ist jetzt vom Verwaltungsgericht Latium abgeschafft worden.

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler begrüßt dieses Urteil.

LR Arnold Schuler

LR Arnold Schuler

„Dieses endgültige Urteil des Verwaltungsgerichtes Latium“, betont Landesrat Schuler, „ist positiv, weil die bisher gängige Praxis zwar Einiges an Pachtzins eingebracht, aber gleichzeitig eine fatale Botschaft vermittelt hat.“

Die Vorgeschichte ist bekannt:

In den Abruzzen und Marken, aber auch im Trentino und in Südtirol haben italienische Bauern bereits vor Jahren große Almen gesucht, um dafür große EU-Prämien zu kassieren.

Um die Prämie zu bekommen, musste eine bestimmte Hektar-Anzahl an Fläche nachgewiesen werden. Auch in Südtirol wurden dazu Interessentschaftsalmen gesucht und dafür eine Pacht entrichtet, allein zu dem Zweck, die Beitragszahlungen weiterhin zu erhalten.

Für Almbesitzer war diese Praxis durchaus lukrativ.

Um diesem Spekulationsphänomen Einhalt zu gebieten, erließ die römische EU-Zahlstelle Agea (Agenzia per le erogazioni in agricoltura) ein Rundschreiben mit dem Inhalt, dass ab 1. Jänner 2014 keine Prämien mehr für Weideflächen bezahlt werden, wenn nur fremde Tiere aufgetrieben werden. Die Firmen, die diese Praxis ausübten, reichten jedoch eine Eingabe beim Verwaltungsgericht ein, um diesen Erlass außer Kraft zu setzen. Dadurch wurde dieses Gebaren auch während des ganzen vergangenen Jahres 2014 noch ermöglicht.

Nun ist ein endgültiges Urteil vom Verwaltungsgericht Latium ergangen, in dem das Verwaltungsgericht Latium der EU-Zahlstelle Agea Recht gibt. Die Praxis, große Weideflächen zu pachten, ohne sie zu bewirtschaften, nur um EU-Förderungen zu erhalten, ist damit nicht mehr zulässig.

Der Antragsteller muss somit nicht mehr nur über die Fläche verfügen, sondern sie auch bewirtschaften.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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