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„Eine Riesen-Sauerei

Die Freiheitlichen haben vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die 20-Prozent-Klausel im Wahlgesetz geklagt – aber bislang noch kein Urteil erhalten. Die Hintergründe.

Von Matthias Kofler

Ulli Mair findet klare Worte: „Dieses Wahlgesetz ist eine riesengroße Sauerei.“

Zur Erinnerung: Die Freiheitlichen hatten zu Beginn des Jahres 2013 eine Verfassungsbeschwerde gegen das „Porcellum“, also gegen das bislang gültige Wahlgesetz eingereicht.

Ein Urteil des Obersten Gerichtes steht aber nach wie vor aus.

„Das Verfahren ist seitdem auf Eis gelegt worden, weil man die Verabschiedung des neuen Wahlgesetzes abwarten will“, erklärt Freiheitlichen-Obmann Walter Blaas gegenüber der TAGESZEITUNG.

Wie sich nun herausstellt, ist die 20-Prozent-Klausel auch im neuen Wahlgesetz enthalten. Aus der Sicht von Ulli Mair und Co. ist diese Sperrklausel für sprachliche Minderheiten „grob verfassungswidrig“. Diese widerspreche nicht nur dem Verhältniswahlrecht, sondern ebenso dem Minderheitenschutz.

„Die Sperrklausel führt nämlich dazu, dass Minderheitenlisten – so wie im Falle der SVP – mit staatlichen Listen paktieren oder italienische Kandidaten auf die Liste setzen müssen, um überhaupt eine Chance zu haben, ins Parlament gewählt zu werden und diese Hürde zu überspringen“, kritisiert die ehemalige Obfrau der Freiheitlichen. Dies sei „demokratiepolitisch äußerst bedenklich“, da sich die Parteien nun genau überlegten, überhaupt erst zu den Wahlen anzutreten. „Da braucht man sich auch nicht über die größer werdende Politikmüdigkeit der Bürger zu wundern“, meint die Landtagsabgeordnete.

Der Abgeordnete Pius Leitner rechnet vor: Die Ein-Mann-Wahlkreise führten dazu, dass eine deutsche Stimme in Bozen und eine italienische Stimme in der Peripherie nichts bewirken könnten und dass der Wählerwille unter die Räder komme. Sie sicherten in den vier Wahlkreisen der SVP drei Mandate und dem PD ein Mandat. Von den drei restlichen Mandaten, die zu vergeben seien, erhielte die siegreiche Liste auf Staatsebene (derzeit PD) zwei Sitze und den verbliebenen dritten Sitz bekomme jene Liste, die in der Region am zweitmeisten Stimmen erhalte.

„Da eine Liste der sprachlichen Minderheit, wie etwa die Freiheitlichen, auf regionaler Ebene mindestens 20 Prozent der Stimmen – was rund 40 Prozent in Südtirol entspricht – erhalten muss, erhält die SVP per Gesetz einen Alleinvertretungsanspruch“, so Leitner, der das neue Wahlgesetz als „Maßanzug für die SVP“ bezeichnet.

Die Blauen sind davon überzeugt, dass Karl Zeller der Erfinder dieser Sperrklausel sei. „Damit wollte man den Alleinvertretungsanspruch der SVP per Gesetz absichern, was völlig undemokratisch ist“, giftet Ulli Mair.

Nach den Parlamentswahlen im Februar 2013 hatte die SVP-Spitze den Freiheitlichen zugesichert, alles in der Macht Stehende zu unternehmen, um die 20-Prozent-Klausel aus dem Gesetz zu streichen. Anstelle der Sperrklausel forderten die Freiheitlichen einen einzigen Wahlkreis Südtirol mit reinem Verhältniswahlrecht und mit der Möglichkeit einer Vorzugsstimmenvergabe.

Daraus ist aber nichts geworden.

Dass Karl Zeller versucht habe, die Klausel aus dem Gesetz zu streichen, will Ulli Mair nicht glauben. Das sei „eine faule Ausrede“. „Wenn man mit den Abgeordneten in Rom redet, bekommt man das Gegenteil zu hören“, sagt die Abgeordnete. Das Festhalten an der Hürde sei nicht weiter verwunderlich, sondern entspreche dem, was auch auf europäischer Ebene versucht werde: „nämlich die Kleinen von der Wahl auszuschließen“, so Ulli Mair.

Auch die Ein-Mann-Wahlkreise sind aus der Sicht der Freiheitlichen nur deshalb eingeführt worden, weil die SVP befürchte, selbst unter die 20-Prozent-Marke zu rutschen. „War der so genannte Sicherungspakt, mit dem wir dem Staat über 2 Milliarden Euro schenken, der Preis für diese ‚Errungenschaft’?“, fragt sich Pius Leitner. „Parteiinteressen auf Kosten von Landesinteressen? Parlamentswahlen werden künftig in Südtirol zur Farce und die SVP wird zum Totengräber der Demokratie.“

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